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Bitte halten Sie sich an die Regeln. Danke

1) Sachliche Kritik ist erlaubt,
solange sie als Meinung geäußert wird und nicht allein darauf gerichtet, das bewertete Produkt herabzusetzen, zu diffamieren und im guten Ruf zu schädigen.

2) Schmähkritik ist verboten, 
da die Grenze des Zulässigen überschritten wird, wenn es sich nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache handelt, sondern die Diffamierung und eine Herabsetzung im Vordergrund steht.

3) falsche bzw. unwahre Produktbewertungen sind immer unzulässig
Lügen sind keine Meinungsäußerung und damit rechtswidrig. Sie können immer entfernt werden. Im Gegensatz dazu liegt eine Tatsachenbehauptung vor, wenn Fakten genannt werden, die sich überprüfen lassen. Stimmen die Angaben in der Bewertung nicht mit der Wirklichkeit überein, kann man dagegen vorgehen.

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Gut

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